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SGA

AUFGABEN
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Die Aufgaben des Schulgemeinschaftsausschusses liegen darin, schulinterne Angelegenheiten und Probleme zu besprechen und Beschlüsse zu fassen, z.B. über schulautonome Tage, schulautonome Lehrplanbestimmungen, Schulveranstaltungen und schulbezogene Veranstaltungen.
Die Anzahl der SGA-Sitzungen variiert pro Jahr je nach Bedarf. Gesetzliche Grundlagen zum SGA finden sich im §64 SchUG.
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