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SGA
AUFGABEN
Die Aufgaben des Schulgemeinschaftsausschusses liegen darin, schulinterne Angelegenheiten und Probleme zu besprechen und Beschlüsse zu fassen, z.B. über schulautonome Tage, schulautonome Lehrplanbestimmungen, Schulveranstaltungen und schulbezogene Veranstaltungen.
Die Anzahl der SGA-Sitzungen variiert pro Jahr je nach Bedarf. Gesetzliche Grundlagen zum SGA finden sich im §64 SchUG.
SGA: Aktivitäten
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